Ausbildung


Projektarbeit, fächerübergreifender Unterricht und die Verknüpfung von Theorie und Praxis sind wesentliche Elemente des Unterrichts besonders im zweiten Ausbildungsjahr.

Die Berufspraktika in hauswirtschaftlichen, sozialen oder pflegerischen Einrichtungen werden von Fachlehrern/Fachlehrerinnen der ausbildenden Schule betreut. Die Schüler werden außerdem einer Fachkraft der Praktikumsstelle zugeordnet.
Im ersten Jahr der Berufsausbildung dient die praktische Ausbildung schwerpunktmäßig der Beobachtung sozialpädagogischer und sozialpflegerischer Arbeit und der Erkundung ihrer Bedingungen und Strukturen.
Im zweiten Ausbildungsjahr begleiten und unterstützen die Praktikanten und Praktikantinnen die Fachkräfte in ihrer Arbeit und übernehmen selbst überschaubare Aufgaben.
Sie nehmen an Mitarbeiter- und Dienstbesprechungen und an Gesprächen mit Angehörigen teil; auch bei der Erstellung von Arbeitsplänen sind sie mit dabei.

Beim Umgang zum Beispiel mit körperbehinderten Menschen ist der Einsatz von Körperkraft (zum Teil Heben, Tragen und gegebenenfalls Stützen) erforderlich.