Ausbildung
Projektarbeit, fächerübergreifender Unterricht und die Verknüpfung von Theorie und Praxis sind wesentliche Elemente des Unterrichts besonders im zweiten Ausbildungsjahr.
Die Berufspraktika in hauswirtschaftlichen, sozialen oder pflegerischen
Einrichtungen werden von Fachlehrern/Fachlehrerinnen der ausbildenden
Schule betreut. Die Schüler werden außerdem einer Fachkraft der
Praktikumsstelle zugeordnet.
Im ersten Jahr der Berufsausbildung dient die
praktische Ausbildung schwerpunktmäßig der Beobachtung
sozialpädagogischer und sozialpflegerischer Arbeit und der Erkundung
ihrer Bedingungen und Strukturen.
Im zweiten Ausbildungsjahr begleiten
und unterstützen die Praktikanten und Praktikantinnen die Fachkräfte in
ihrer Arbeit und übernehmen selbst überschaubare Aufgaben.
Sie nehmen
an Mitarbeiter- und Dienstbesprechungen und an Gesprächen mit
Angehörigen teil; auch bei der Erstellung von Arbeitsplänen sind sie mit
dabei.
Beim Umgang zum Beispiel mit körperbehinderten Menschen ist der Einsatz von Körperkraft (zum Teil Heben, Tragen und gegebenenfalls Stützen) erforderlich.



